Auf unserer Website verwenden wir an ausgewählten Stellen Visualisierungen (Renderings), um geplante oder sich in Entwicklung befindliche Bauvorhaben anschaulich darzustellen. Bei diesen Darstellungen handelt es sich um konzeptionelle Beispielbilder, die – abhängig vom Projekt – ganz oder teilweise KI-gestützt erstellt bzw. bearbeitet worden sein können (z. B. zur Darstellung von Fassadenvarianten, Materialwirkungen, Außenanlagen, Lichtstimmungen oder räumlichen Eindrücken).
Ergänzende Klarstellung (KI-generiert vs. KI-Visualisierung):
- KI-generiert: Bildinhalte wurden vollständig oder überwiegend durch KI erzeugt und stellen eine konzeptionelle Darstellung dar (kein dokumentarisches Foto).
- KI-visualisiert: Bildinhalte basieren auf einem realen Ausgangsbild (z. B. Foto eines Bestandsgebäudes) und wurden KI-gestützt verändert bzw. ergänzt, um mögliche Gestaltungs- oder Ausführungsvarianten zu veranschaulichen (z. B. Fassade, Außenanlagen, Material- und Farbvarianten).
Wichtig: Die gezeigten Visualisierungen dienen ausschließlich der Illustration und sind unverbindlich. Sie stellen keine Zusicherung und keine vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung dar. Die tatsächliche Realisierung kann – auch bei ähnlicher Grundidee – in Details oder insgesamt abweichen.
Abweichungen können sich insbesondere ergeben durch:
Planungsfortschritt (z. B. Grundriss-/Fassadenanpassungen, Materialänderungen),
behördliche Auflagen und Genehmigungsverfahren,
technische, statische oder energetische Anforderungen,
Verfügbarkeit von Materialien/Produkten sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen,
Ausführungs- und Gestaltungsentscheidungen während der Realisierung.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Visualisierungen häufig idealisiert dargestellt werden. Dazu zählen u. a. Licht- und Wetterstimmungen, Begrünung, Umfeldgestaltung, Möblierung, Farbgebung sowie perspektivische Darstellungen. Perspektiven oder Weitwinkelansichten können Größenverhältnisse, Abstände und Raumwirkungen beeinflussen.
Auch die dargestellte Umgebung (z. B. Nachbarbebauung, Fahrzeuge, Bepflanzung, Straßenraum) kann symbolisch oder vereinfacht sein und muss nicht dem finalen oder aktuellen Zustand entsprechen.
Verbindlich für die konkrete Ausführung sind ausschließlich die jeweils gültigen Planungsunterlagen, Baubeschreibungen sowie vertragliche Vereinbarungen. Maßgeblich ist stets der Stand der finalen Genehmigungs- und Ausführungsplanung.
